Bei einer echten Mitarbeiterbeteiligung beteiligt sich der Mitarbeitende im Ergebnis am Eigenkapital des Arbeitgebers68. Da der Leistungsaustausch bei Nutzungstoken auf einem Auftragsverhältnis basiert, stellen diese Token keine Beteiligungsrechte im eigentlichen Sinne dar. Deshalb qualifizieren an Mitarbeitende abgegebene Nutzungs-Token nicht als echte Mitarbeiterbeteiligungen gemäss Artikel 17b Absatz 1 DBG. Nutzungs-Token qualifizieren bexlorit als bewegliches Kapitalvermögen, das Gegenstand der kantonal geregelten Vermögenssteuer ist65 und am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert bewertet wird. Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, ist der Nutzungs-Token zum umgerechneten ursprünglichen Kaufpreis in Schweizer Franken zu deklarieren. Die Ausgabe von Nutzungs-Token unterliegt nicht der Emissionsabgabe, da keine Beteiligungsrechte gemäss Art. 5 Abs.
Das vorliegende Arbeitspapier gibt Auskunft über die verschiedenen Kryptowährungen und deren Besteuerung auf Bundesebene. Kryptowährungen unterliegen auf Bundesebene der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben. Daneben gibt es viele weitere Kryptowährungen, die an digitalen Börsen gehandelt werden. Immer öfters kann man mit Kryptowährungen zum Beispiel auch in Online-Shops, Läden oder Restaurants bezahlen.
Die Ausgabe von Anlage-Token mit Beteiligungsrechten unterliegt der Emissionsabgabe, da Beteiligungsrechte gemäss Art. 5 Abs. Soweit dem von Beteiligungsinhabern entrichteten Kaufpreis für die Anlage-Token mit Beteiligungsrechten keine entsprechende Gegenleistung entgegensteht, liegt ein Zuschuss vor50. Sofern Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage keinen Bezug auf steuerbare Urkunden im Sinne des Stempelsteuergesetzes nehmen, unterliegen Sekundärmarkttransaktionen mit diesen Token nicht der Umsatzabgabe. Bei Fremdkapital-Token handelt es sich um bewegliches Kapitalvermögen, das Gegenstand der kantonalen Vermögenssteuer22 ist.
- Juli 2012 betreffend gewerbsmässigem Wertschriftenhandel genannten Kriterien sind sinngemäss heranzuziehen.
- Im Zeitpunkt der Ausgabe der Fremdkapital-Token liegt eine einkommensneutrale Vermögensumschichtung vor.
- Bei einer echten Mitarbeiterbeteiligung beteiligt sich der Mitarbeitende im Ergebnis am Eigenkapital des Arbeitgebers68.
- Die bekanntesten und verbreitetsten Kryptowährungen sind Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin und Dash.
Wie kann ich meine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?
Mit einem Einzelauftrag investieren Sie einmalig eine von Ihnen bestimmte Summe ab 50 US-Dollar in eine Kryptowährung aus unserem Angebot. Einzelaufträge können Sie jederzeit direkt im E-Finance oder in der PostFinance App in Auftrag geben.
Geldanlagen So investiert man heute in Kryptowährungen
Die aus solchen Transaktionen resultierenden Gewinne und Verluste stellen bei natürlichen Personen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne oder nicht abzugsfähige Kapitalverluste dar6. Im zweiten Fall gelten die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Zahlungs-Token als gewerbsmässig und unterliegen der Einkommenssteuer7. Das vorliegende, aktualisierte Arbeitspapier legt die bisher von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf der Grundlage der bestehenden steuerrechtlichen Bestimmungen entwickelte Praxis dar. In Anlehnung an die FINMA-Wegleitung verwendet das aktualisierte Arbeitspapier neu die deutschen Begriffe Zahlungs-Token (vorher Payment-Token), Anlage-Token (vorher Asset-Token) und Nutzungs-Token (vorher Utility-Token). Zudem werden die Eigenkapital- und Partizipationstoken im Kapital 3.3 neu unter dem Begriff der Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage zusammengefasst, da Funktionsweise und steuerliche Behandlung identisch sind.
Gewerbsmässiger Handel mit Kryptowährungen
Für die den Validatoren zur Verfügung gestellten Token, wird den einzelnen Investoren eine Entschädigung aus dem Staking-Pool ausgerichtet. Diese Entschädigung qualifiziert grundsätzlich als Ertrag aus beweglichem Vermögen (Art. 20 Abs.1 DBG). Wird das Staking nicht über einen Staking-Pool betrieben, ist zu prüfen, ob bei der natürlichen Person, die als Validator fungiert, eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt. Liegt eine solche vor, so sind diese Entschädigungen als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 18 Abs. 1 DBG) steuerbar.
Einem Arbeitnehmer Lohnzahlungen oder Gehaltsnebenleistungen in Form von Fremdkapital-Token ausgerichtet, handelt es sich um steuerbares Erwerbseinkommen24, welches auf dem Lohnausweis (Ziffer 1 oder Ziffer 3) auszuweisen ist. Als Betrag aufzuführen ist der Verkehrswert im Zeitpunkt des Zuflusses (Vereinnahmung einer Leistung oder des Erwerbs eines festen Rechtsanspruchs auf eine Leistung), umgerechnet in Schweizer Franken. Die entgegengenommenen Mittel aus der kollektiven Mittelbeschaffung stellen keinen steuerbaren Ertrag dar und werden in der Bilanz als Fremdkapital ausgewiesen. Allfällige Zinszahlungen an die Investoren sind grundsätzlich geschäftsmässig begründeter Aufwand und somit steuerlich abzugsfähig16. Arbeitnehmer Lohnzahlungen oder Gehaltsnebenleistungen in Form von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen, so handelt es sich um steuerbares Erwerbseinkommen, welches auf dem Lohnausweis auszuweisen ist. Als Betrag aufzuführen ist der Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses umgerechnet in Schweizer Franken.
Bei Anlage-Token mit Beteiligungsrechten handelt es sich um bewegliches Kapitalvermögen, das Gegenstand der kantonalen Vermögenssteuer51 ist. Das Vermögen ist am Ende der Steuerperiode zum Verkehrswert zu bewerten. Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, ist der Anlage-Token zum umgerechneten ursprünglichen Kaufpreis in Schweizer Franken zu deklarieren.